1.Trauben werden erst ab dem 4. Jahr geerntet. Damit kann der Rebstock kräftig werden kann, bevor er geerntet wird.
2.Der gesamte Herstellungsprozess steht unter Aufsicht eines Rabbinats. Damit ist eine Qualitätskontrolle und Einhaltung der jüdischen Speisegesetze von Ernte bis Abfüllung durch beauftragte Mashgiachs gewährleistet.
3.Die Vergärung findet nur durch die natürliche Hefe der Traubenschalen statt.
4.Zugabe von Enzymen, Bakterien, Stierblut, Gelatine und Reinzuchthefe ist unzulässig
5.Die Herstellung obliegt Juden, die den Shabbat einhalten. Dies führt dazu, daß in Israel nicht-orthodoxe Weinmacher selbst keine Hand anlegen dürfen.
6.Geräte zur Herstellung von kosherem Wein dürfen nicht anderweitig verwendet werden
7.Alle Geräte werden gründlichst gereinigt gehalten
8.Alle Geräte werden gründlichst gereinigt gehalten
9.Alle 7 Jahre, dem Shabbatjahr, ruht der Weinstock zur Regeneration, gilt für alle Winzereien in Erez Israel, also im heutigen Israel.
10.Mindestens 1% der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und darf nicht verkauft werden.
*kosher= rein (hebr.)
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